1 Der 50 € Wertgutschein kann nur in Filialen der Gesellschaften, die zur Audika GmbH gehören, eingelöst werden. Pro geworbenem Neukunden kann nur eine Person berücksichtigt werden. Die Weiterempfehlung muss vor Beginn der Hörgeräteanpassung des Interessenten erfolgen. Eine Auszahlung des Wertgutscheins oder Restwerts ist nicht möglich. Falls die geworbene Person keine Hörgeräteversorgung abschließt, erhält die empfehlende Person als Dank für Ihren Einsatz ein Reinigungsspray gratis.
2 Der 100 € Preisnachlass wird ausschließlich auf den privaten Eigenanteil gewährt. Ausgenommen sind Hörsysteme zum Nulltarif. Mitarbeiter und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.