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Bild zeigt eine Frau und einen Hörakustiker, die auf ein iPad schauen.

Kostenübernahme der Krankenkasse für Hörgeräte

Wenn Sie bei uns ein Hörgerät kaufen, helfen wir Ihnen zu verstehen, welche Kosten die Krankenkasse übernimmt.

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Wir helfen Ihnen, Kostenübernahme durch die Krankenkasse und Finanzierung für Ihre Hörgeräte zu verstehen.

Sie brauchen keine Überweisung von Ihrem Arzt, um einen kostenlosen Hörtest bei einem unserer Hörakustik-Partnern zu machen. Nach Abschluss des Hörtests benötigen Sie jedoch eine Überweisung, um eine Erstattung der Kosten für Ihr Hörgerät durch die Krankenkasse zu erhalten.

Unser Expertenteam steht Ihnen dabei zur Verfügung.

Hörgeräte Preise - kostenlose Beratung

Preise für Hörgeräte unterscheiden sich je nach Technologielevel.

Lesen Sie unten weiter um mehr zu erfahren oder fragen Sie einen Rückruf für einen unverbindlichen Beratungstermin in Ihrer Nähe an.

1. Anfrage über das Formular unten

2. Rückruf & Terminvereinbarung

3. Beratungstermin bei einem Akustikexperten in Ihrer Nähe

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So läuft die Kostenübernahme Schritt für Schritt ab

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Eine Frau sitzt bei Ihrer Hörakustikerin mit ihr am Tisch und besprechen die Kostenübernahme durch die Krankenkasse

1. Zuschuss der Krankenkasse für Ihren Hörgerätekauf

Wenn Sie als gesetzlich Versicherter ein Hörgerät kaufen, haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss von Ihrer Krankenkasse. Je nach Krankenkasse kann dieser Betrag variieren. Der Festbetrag, den Krankenkassen übernehmen, liegt bei bis zu 741 Euro. 

Wir beraten Sie gerne zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

 

2. Finanzierungsmöglichkeiten für Hörgeräte

Wenn Sie ein Paar Hörgeräte bei einem unserer Partner kaufen, können wir Ihnen attraktive Finanzierungsmöglichkeiten für Hörgeräte und einen flexiblen Zahlungsplan anbieten. So können Sie Ihre Hörgeräte im Laufe der Zeit bezahlen und müssen nicht alles auf einmal bezahlen.

Finanzierungsmöglichkeiten bei unseren Partnern

Mit unseren Zahlungs- und Finanzierungsoptionen möchten wir Ihre individuellen Bedürfnisse unterstützen. Je nach Filiale und Partner können unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung stehen.

Möchten Sie Ihre Finanzierungsmöglichkeiten mit uns besprechen?

Kontaktieren Sie uns bezüglich einer Finanzierung für Ihre Hörgeräte

 

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3. Erstattet die gesetzliche Krankenkasse Hörgeräte?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Festpreis von bis 741 Euro pro Hörgerät, zuzüglich einer Pauschale für individuell gefertigte Ohrstücke von 33,50 Euro und einer Servicepauschale für Reparaturarbeiten von ca. 125 Euro alle sechs Jahre. Bei den sogenannten Kassengeräten bezahlen Sie nur die einmalige Zuzahlung von zehn Euro je Hörgerät. Bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit erhöht sich die Kostenübernahme auf rund 840 Euro.

Außerdem übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für Beratung und Anpassung des Geräts durch einen Hörgeräteakustiker. Und für Reparaturen: Bei zuzahlungsfreien Hörgeräten werden die Reparaturen in einem Zeitraum von sechs Jahren übernommen. Nach sechs Jahren lohnt es sich auf ein moderneres Gerät umzusteigen, denn die Technologie entwickelt sich in diesem Zeitraum schon immens weiter und Ihr neues Gerät wird Ihnen sehr wahrscheinlich ein besseres Erlebnis bieten können.


Für höherwertige Geräte, die Akku, Bluetooth-Verbindung zum Handy und ein angenehmeres Raumklangerlebnis bieten, müssen Sie den Mehrpreis selbst zahlen. Ob das von der Krankenkasse bezahlte Grundmodell ausreicht, hängt von vielen individuellen Faktoren ab und kann nicht verallgemeinert werden.

Für Hilfe bei der Auswahl eines Geräts und für Beratung zu Finanzierungsoptionen, stehen Ihnen unsere Partner unverbindlich zur Seite.

 

 

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4. Erstattet die private Krankenkasse Hörgeräte?

Ja, alle private Krankenversicherungen in Deutschland übernehmen Kosten für den Kauf von Hörgeräten.

Wenn Sie eine Verordnung von Ihrem HNO-Arzt haben, dass Hörgeräte für Sie medizinisch notwendig sind, dann sind sie sogar dazu verpflichtet. Die Höhe der Abdeckung hängt jedoch von Ihrem privaten Versicherer ab. Private Krankenversicherungen erstattet in der Regel einen höheren Betrag als gesetzliche Versicherer.

Am einfachsten ist es, sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung zu erkundigen, inwieweit Ihr Hörgerät abgedeckt ist, und dort nach weiteren Einzelheiten zu fragen. Sie können auch gerne einen Termin bei einem unserer Partner vereinbaren, wenn Sie mit einem unserer Experten sprechen möchten. Je nach Art Ihrer Versicherung können wir Ihnen möglicherweise auch Informationen über die Kostenübernahme geben. 

5. Was ist im Festbetrag der Krankenkasse enthalten?

Wenn eine Hörgeräteversorgung medizinisch notwendig ist, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse einen Festbetrag für die Basisversorgung. Dieser umfasst je nach Versorgung in der Regel mehr als nur das Hörgerät selbst.

Zum Leistungsumfang können unter anderem gehören:

  • die Versorgung mit einem medizinisch notwendigen Hörgerät
  • die individuelle Anpassung an Ihr Hörvermögen
  • das Probetragen und die Feineinstellung
  • Beratung und Einweisung in die Nutzung
  • Nachsorgeleistungen sowie bestimmte Reparatur- und Serviceleistungen im Versorgungszeitraum

Welche Leistungen in Ihrem Fall genau eingeschlossen sind, hängt von Ihrer Versorgung und Ihrer Krankenkasse ab.

6. Wann entsteht ein Eigenanteil?

Ein Eigenanteil entsteht in der Regel dann, wenn Sie sich für ein Hörgerät entscheiden, das über die medizinisch notwendige Basisversorgung hinausgeht.

Das kann zum Beispiel der Fall sein bei:

  • besonders diskreten Bauformen
  • wiederaufladbaren Akkus
  • Bluetooth-Konnektivität
  • erweiterten Komfort- und Klangfunktionen
Ob ein zuzahlungsfreies Modell für Sie ausreicht oder ob eine höherwertige Versorgung sinnvoll sein kann, hängt von Ihrem Hörverlust, Ihren Hörsituationen im Alltag und Ihren persönlichen Wünschen ab.

Besondere Fälle bei der Kostenübernahme

Je nach Hörsituation und Lebensphase können bei der Kostenübernahme besondere Regelungen gelten.

Kinder und Jugendliche

Bei Kindern und Jugendlichen gelten häufig weitergehende Anforderungen an die Hörversorgung, zum Beispiel wegen Sprachentwicklung und regelmäßiger Anpassungen.

Hochgradiger Hörverlust

Bei sehr starkem Hörverlust können höhere Zuschüsse oder besondere Versorgungswege relevant sein.

Tinnitus und Hörverlust

Wenn zusätzlich ein Tinnitus vorliegt, kann je nach Diagnose eine andere Versorgungssituation entstehen.

Beruflicher Bedarf

Wenn Hörgeräte für Ihre berufliche Tätigkeit besondere Anforderungen erfüllen müssen, können zusätzliche Regelungen oder andere Kostenträger eine Rolle spielen.

 

Was die Krankenkasse in der Regel nicht übernimmt

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die medizinisch notwendige Basisversorgung. Zusätzliche Komfort- und Wunschleistungen sind häufig nicht Teil dieser Kostenübernahme.

Dazu können – je nach Modell und Versorgung – zum Beispiel gehören:

  • besonders diskrete oder designorientierte Bauformen
  • erweiterte Komfortfunktionen
  • bestimmte Zubehör- oder Zusatzleistungen
  • Mehrkosten für höherwertige Technik

Welche Leistungen übernommen werden und wo ein Eigenanteil anfällt, klären wir gerne gemeinsam mit Ihnen.

FAQ Kostenübernahme der Krankenkasse für Hörgeräte

 

Was ist im Preis inbegriffen, wenn Sie ein Hörgerät bei einem unserer Partner kaufen?

Wenn Sie ein Hörgerät bei unseren Partnern kaufen, erhalten Sie mehr als nur ein hochwertiges Hörgerät. Sie erhalten auch Folgendes:

  1. Einen Hörtest und eine Beratung durch einen Hörakustikexperten.
  2. Eine individuelle Hörgeräteanpassung
  3. Kostenlose Reinigungen und Anpassungen im Laufe der Zeit
  4. Hightech-Funktionen (Smartphone- und App-Konnektivität)
  5. Unterstützung bei der Beantragung von Zuschüssen und Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten

 

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